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Die Ansiedlung

Arbeitsflexibilität

Steuerbefreiung von Überstunden, Aufweichung der Anstellungsmodalitäten (Schaffung des Arbeitsvertrags „mit festgelegtem Ziel“) und der Austrittsbedingungen (vertraglich vereinbarte Kündigung des Arbeitsvertrags): Das französische Arbeitsrecht ist dank zahlreicher Reformen im Wandel.

Anreiz für Überstunden

Seit Oktober 2007 profitieren die Arbeitnehmer von einer Steuerbefreiung auf das Einkommen und die Sozialabgaben für Überstunden über die gesetzliche Referenzarbeitszeit (35 Stunden) hinaus, wenn diese Überstunden mit einem Zuschlag von 25% vergütet werden.
Der Arbeitgeber profitiert von einer Pauschalverringerung der Arbeitgeber-Sozialabgaben im Hinblick auf die Überstunden. Diese neue Regel gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich der leitenden Angestellten und der Teilzeitangestellten.

Mehr Freiheit bei der Verhandlung der Arbeitszeiten

Der Arbeitgeber und die Gewerkschaften können nun die Arbeitszeit auf Unternehmensebene verhandeln, was einen pragmatischen Ansatz garantiert, der den Bedürfnissen der Unternehmen entspricht. Sie können vor allem durch eine einfache Unternehmensvereinbarung die Vorschriften hinsichtlich des Überstundenkontingents, der Überschreitung des festgelegten Kontingents und der Ruhezeiten als Gegenleistung für die Arbeitnehmer festlegen.

Die Überstundenzahl, die zuvor auf 220 Stunden pro Jahr begrenzt war, kann jetzt in einem Kollektivvertrag innerhalb der von der Europäischen Union festgelegten Grenzen (48 Stunden wöchentlich) vereinbart werden.

Die Unternehmen sind autorisiert, die Arbeitszeit der leitenden und autonomen Angestellten, die auf Tagesbasis vergütet werden (etwa 40%), durch einen Kollektivvertrag von 218 auf 235 Tage aufzustocken (oder sogar auf 282 Arbeitstage bei einer Unternehmensvereinbarung, die Samstagsarbeit einschließt).

Ausweitung oder Aufweichung der Vorschriften zum verkaufsoffenen Sonntag

Das Gesetz vom 10. August 2009 erweitert die Möglichkeit, in Tourismusgebieten und Kurorten sowie in den großen Geschäftsbezirken der Ballungsräume Paris, Lille und Marseille sonntags zu arbeiten.

Ein neuer Arbeitsvertrag

  • Ein neuer Arbeitsvertrag, der befristete Arbeitsvertrag „mit festgelegtem Ziel“: Er besitzt eine Laufzeit von 18 bis 36 Monaten und gilt nur für leitende Angestellte und Ingenieure.
  • Neue Anstellungsvorschriften: Die Maximaldauer der Probefrist wurde um 2 Monate verlängert. Sie beträgt nun 4 Monate bei Arbeitern und Angestellten und 8 Monate bei leitenden Angestellten.
  • Eine neue Kündigungsart des Arbeitsvertrags, die vertraglich vereinbarte Kündigung. Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, den Vertrag gütlich oder im gemeinsamen Einvernehmen zu beenden. Sie ist von der Steuer und von Sozialabgaben befreit (im Rahmen von zwei Jahresgehältern).

Diese Reformen gingen einher mit einer Neufassung des Arbeitsgesetzbuchs, um es, vor allem für Unternehmen, zugänglicher zu machen.
 
 

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