accueil

Innovation hat Priorität

Steuern: die attraktivste Steuergutschrift für F&E in Europa

Seit 1. Januar 2008 bietet Frankreich die attraktivste Steuergutschrift für Forschungsaufwendungen (CIR) in Europa.
Die Steuergutschrift für Forschungsaufwendungen verringert auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen von in Frankreich ansässigen Unternehmen die Körperschaftssteuer. Diese Steuermaßnahme fördert die F&E-Investitionen der Unternehmen und steigert ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Um die Steuergutschrift für Forschungsaufwendungen zu beantragen, müssen Sie nur ein einfaches Formular ausfüllen und zusammen mit der Steuererklärung des Unternehmens verschicken.

Im Jahr 2009 haben die Unternehmen von Steuergutschriften für Forschungsaufwendungen in Höhe von 3,6 Milliarden Euro profitiert (im Gegensatz zu 1,4 Milliarden 2006).

Die französische Steuergutschrift für Forschungsaufwendungen ist die effektivste in Europa:

  • Sie deckt 40% der F&E-Aufwendungen bis zu einem Betrag von 100 Millionen Euro (5% darüber hinaus) im ersten Jahr, 35% im zweiten Jahr, 30% in den Folgejahren;
  • Eine starke Maßnahme für die partnerschaftliche Forschung in Frankreich und Europa: Aufwendungen für die Vergabe von F&E an öffentliche französische oder europäische Einrichtungen werden in Höhe von 200% berücksichtigt, wodurch die Steuergutschrift verdoppelt wird;
  • Alle F&E-Aufwendungen werden berücksichtigt (Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Betrieb, Abschreibungen, Patente, Bereitschaft...);
  • Das Verfahren, die so genannte steuerliche Zusage, ermöglicht es, vor Projektstart von der Steuerbehörde und dem Ministerium für höhere Bildung und Forschung eine Zusage hinsichtlich der Förderfähigkeit der F&E-Arbeiten zu erhalten. Die Antwortfrist der Behörde beträgt 3 Monate. Wenn keine Antwort ergeht, gilt dies als positiver Bescheid.
Artikel teilen: